KREBSPEST

Die sogenannte "Krebspest" wird durch einen Pilz (wissenschaftlicher Name: Aphanomyces astacii, SCHIKORA) hervorgerufen.

Sie war und ist gefürchtet, da sie ganze Krebsbestände innerhalb weniger Tage auszurotten vermag. Der Pilz wurde vermutlich Ende des 19.Jahrhunderts durch Import von amerikanischen Flusskrebsen nach Europa eingeschleppt.
Dieser Umstand war, neben anderen Ursachen, hauptverantwortlich für den drastischen Rückgang der Krebsbestände in Europa.
Ausgelöst wird die Erkrankung durch das Einbringen des Pilzes in die Gewässer, was meist durch Besatz mit amerikanischen Flusskrebsarten einhergeht. Da heute viele Gewässer schon reproduzierende Bestände der amerikanischen Arten besitzen, geht über die natürliche Ausbreitung der Tiere eine immense Gefahr für die heimischen Arten aus. Ausbreitungswege sind natürlich die, untereinander in Verbindung stehenden, Fließgewässer. 

Aber auch durch Wasservögel, die an einem Gewässer mit amerikanischen Krebsen ihre Nahrung aufnehmen und danach an ein Gewässer mit heimischen Beständen wechseln, kann der Pilz übertragen werden.

Weiters bestehen Übertragungsmöglichkeiten des Pilzes selbst durch Verschleppung über feuchtes Fischereigerät (Stiefel, Angelschnüre, Netze, etc.) oder Tauchanzüge. Nicht zuletzt können Krebse auch teilweise über Land wandern und somit andere Gewässer erreichen.
In der Natur gibt es also kein "abgeschlossenes System", aus dem Flusskrebse nicht ausbrechen könnten.

Die Krebspest und die Problematik beim Umgang mit dieser seuchenartigen Erkrankung ist auch heute noch ein wesentlicher Faktor für den Rückgang der heimischen Bestände. Das Drama spielt sich allerdings meist im Verborgenen ab. Die Forschungsinitiativen, die sich heute mit Flusskrebsen in Österreich beschäftigen, kennen eine Vielzahl von Gewässern, wo sich jederzeit die Krebspest ausbreiten kann.

In Deutschland gibt es schon Initiativen zur Aufklärung von Aquarienfreunden und Teichbesitzern über Internet. So wird z.B. auf einer Website für Aquarianer die Problematik ausführlich beschrieben.

Das Institut für Zoologie, Fischereibiologie und Fischkrankheiten in München führt ein Forschungsprojekt durch, in dessen Rahmen bei Verdacht auf Krebspest auch Proben aus Österreich eingeschickt werden können. Für die Einsendung bitte Folgendes beachten:

  1. Kurze telefonische Vorabsprache (+49-89-2180-2283 oder -2282)

  2. Direktes Überbringen oder Versand, wenn möglich, (noch) lebender Tiere in einem feuchten Behälter mit Luftzutritt mit einem Expressdienst, der eine Zustellung innerhalb 24 Stunden garantiert. Die Sendung muss spätestens am Freitag bis Mittag eintreffen.

  3. Ist ein Einsenden lebender Tiere nicht möglich können frisch verstorbene Krebse auch in 80%-igen Alkohol eingelegt und versendet werden. Auch hier ist eine möglichst schnelle Übersendung notwendig, da bei längerer Lagerung der Nachweis erschwert oder negativ wird.

  4. Der Sendung soll ein ausführlicher Vorbericht über die Beobachtungen am Gewässer, betroffene Krebsarten, Zeitpunkt, Dauer und Umfang des Sterbens sowie genaue Angaben zur Gewässerlokalisation und Struktur (Fließgewässer, Stillgewässer, Teich) beigefügt sein.

  5. Zur Untersuchung von Populationen sind mindestens 25 Tiere lebend einzusenden.

  6. Die Kosten belaufen sich derzeit bei Untersuchungen von Populationen (20-25 Stück) auf € 200,00 plus Mehrwertsteuer

Nähere Auskunft bei:

Institut für Zoologie, Fischereibiologie und Fischkrankheiten
Prof. Dr. Rudolf Hoffmann
Kaulbachstraße 37
D-80539 München
Tel.: +49/89/218/2283
e-mail: Rudolf.hoffmann@lmu.de

Wann besteht überhaupt ein Verdacht auf ein Krebspestgeschehen?
1. Plötzlich auftretende hohe Mortalität unter empfänglichen Arten (heimische Arten)
2. Es werden im gleichen Gewässer amerikanische Arten angetroffen, bei diesen sind jedoch keine oder nur geringe Verluste zu verzeichnen
3. Die sonstige Gewässerbiologie ist unbeeinträchtigt (kein Fischsterben, etc.)

crwmap introduced

AUSSETZEN VON FLUSSKREBSEN

In Österreich ist das Aussetzen nicht heimischer Flusskrebse prinzipiell oder weitgehend verboten!!

Nähere Bestimmungen dazu sind in den Fischerei- bzw (und) Naturschutzgesetzen der Bundesländer festgeschrieben.
Um das Problem mit der Krebspest zu vermeiden, sollten lebende Flusskrebse nur dann in die Umwelt ausgebracht werden, wenn man genau über die Arten und Probleme informiert ist.
Das Aussetzen von eingebrachten also nicht heimischen Krebsen kann ganze Populationen auslöschen.

Vielfach passieren die Aktionen durch Unwissenheit bzw. Probleme bei der Bestimmung der Arten. Auch hier wollen wir nützliche Beiträge liefern.

BITTE INFORMIEREN SIE SICH UND HELFEN SIE DAMIT DEN EINHEIMISCHEN FLUSSKREBSBESTÄNDEN.
WIR HELFEN IHNEN GERNE DABEI