-
Förderung
wissenschaftlicher Arbeiten, die dem Schutz heimischer Flusskrebse dienen.
-
Durchführung
breiter Öffentlichkeitsarbeit zum Schutze heimischer Flusskrebse.
-
Förderung
des Kenntnisstandes über Flusskrebse und deren aktueller Verbreitung.
-
Verantwortungsvolle
fischereiliche Nutzung von Flusskrebsbeständen.
-
Berücksichtigung
der Lebensraumansprüche heimischer Flusskrebse bei Planung von
Veränderungen und konkreten Eingriffen in Krebsgewässer bzw. .deren
Umfeld.
-
Renaturierung
und Restrukturierung früherer Krebsgewässer als Voraussetzung für
Wiederbesiedlung mit heimischen Flusskrebsarten.
-
Schaffung
von regionalen Ersatzbiotopen und Genpools für bedrohte europäischen
Flusskrebse.
-
Kontrolle
und gegebenenfalls Bekämpfung gebietsfremder Flusskrebsarten.
-
Weitgehende
Koordinierung der einschlägigen Gesetzgebung zum Schutz heimischer
Flusskrebsarten und deren Lebensräume.
-
Beratung
von Behörden, Institutionen und interessierten Privatpersonen des
Fischereiwesens